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   OLG Hamm, 30.07.2014 - I-10 W 112/14   

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https://dejure.org/2014,51891
OLG Hamm, 30.07.2014 - I-10 W 112/14 (https://dejure.org/2014,51891)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.07.2014 - I-10 W 112/14 (https://dejure.org/2014,51891)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. Juli 2014 - I-10 W 112/14 (https://dejure.org/2014,51891)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2015, 2196
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Schleswig, 06.06.2014 - 3 Wx 27/14

    Voraussetzungen für die Nachlasspflegerbestellung: Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Hamm, 30.07.2014 - 10 W 112/14
    Sind nur einzelne Erben unbekannt, kann keine Gesamtpflegschaft angeordnet werden, sondern nur eine Teilpflegschaft für diese unbekannten Erben (vgl. OLG Schleswig Holstein, Beschl. v. 06.06.2014, 3 Wx 27/14, juris Rn. 28).
  • OLG Frankfurt, 27.10.2015 - 20 W 244/15

    Nachlasspflegschaft bei Mehrheit von Erben

    Sind nur einzelne Erben unbekannt, kann nicht etwa eine Gesamtpflegschaft angeordnet werden, sondern nur eine Teilpflegschaft für diesen unbekannten Erben, wenn die Voraussetzungen im Übrigen insoweit vorliegen (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht FamRZ 2015, 80; OLG Hamm, Beschluss vom 30.07.2014, I - 10 W 112/14; OLG Köln FamRZ 1989, 435, je zitiert nach juris; vgl. dazu auch Zimmermann, a.a.O., Rz. 66 ff. m. w. N.; Palandt/Weidlich, BGB, 74. Aufl., § 1960 Rz. 1, 4; Staudinger/Marotzke, BGB, Neub. 2008, § 1960 Rz. 15).
  • OLG Braunschweig, 23.10.2019 - 1 W 26/19

    Erbengemeinschaft; Miterbe; unbekannte Erben; Erbausschlagungserklärung;

    Wird die Einrichtung einer Nachlasspflegschaft abgelehnt, ist beschwerdebefugt, wer ein rechtliches Interesse an der Abänderung des ablehnenden Beschlusses hat, § 59 Abs. 1 FamFG; dies ist insbesondere bei Nachlassgläubigern der Fall, die gemäß § 1961 BGB die Nachlasspflegschaft beantragt haben, § 59 Abs. 2 FamFG (OLG Köln, Beschluss vom 10. Dezember 2010 - 2 Wx 198/10 -, ZEV 2011, S. 582 [583]; OLG Hamm, Beschluss vom 22. Juni 2010 - 15 W 308/10 -, NJW-RR 2010, S. 1594 [1594 f.] m.w.N.; Beschluss vom 30. Juli 2014 - 10 W 112/14 -, juris, Rn. 3 m.w.N.).
  • OLG München, 16.08.2018 - 31 Wx 145/18

    Aufforderung für die Anordnung einer Nachlasspflegschaft

    Ein solches Bedürfnis ist aber auch ohne eine konkrete Gefährdung des Nachlasses anzunehmen, wenn der Erbe unbekannt ist und dieser ohne Ermittlung durch das Nachlassgericht bzw. durch einen Nachlasspfleger niemals Kenntnis vom Anfall der Erbschaft erhalten würde (OLG Hamm FamRZ 2015, 2196, 2197).
  • OLG Düsseldorf, 27.03.2019 - 3 Wx 51/19
    Ein Sicherungsbedürfnis i.S.d. § 1960 Abs. 1 BGB kann vorliegen, wenn Erben unbekannt sind und sie ohne Ermittlung durch das Nachlassgericht bzw. einen Nachlasspfleger niemals Kenntnis von der Erbschaft erhalten würden (OLG Hamm FamRZ 2015, 2196).
  • OLG Frankfurt, 08.03.2019 - 21 W 123/18

    Zur Dauer der Anordnung der Nachlasspflegschaft

    Ein Fürsorgebedürfnis im Sinne von § 1960 Absatz 1 S. 1 BGB ergibt sich hier daraus, dass die Beteiligte zu 9) als Teilnachlasspflegerin den unbekannten Miterben des 1/24-Anteils bei einer von anderer Seite betriebenen Auseinandersetzung vertreten kann (OLG Hamm, Beschluss vom 30. Juli 2014 - I-10 W 112/14 -, Rn. 13, juris).
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